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Bestatter Venlo

Grabarten

Die Auswahl und Gestaltung der Grabstätte richtet sich vordergründig nach der Bestattungsform.
Die Grabstätte ist für die Hinterbliebenen ein wichtiger Ort, wo sie dem Verstorbenen gedenken und Abschied nehmen können. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den Verstorbenen an seinem Grab zu besuchen, um Ihre Trauer zu bewältigen.

Die Grabstätte spiegelt oft den Charakter des Verstorbenen wieder, da Angehörige diese oft mit Blumen schmücken, die dem Verstorbenen besonders gefallen haben. Grabmale können dies noch mit einer individuellen Inschrift oder einem persönlichen Trauergedicht unterstreichen.

Das Angebot der möglichen Grabarten ist regional von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Die meisten Friedhöfe unterscheiden zwischen Erdgrab, Urnengrab und dem anonymen Grab. Diese können dann jeweils als Wahlgrab oder Reihengrab angelegt werden.

Erdgrab

Bei einem Erdgrab wird der Verstorbene in einem Sarg beigesetzt. Die Mindestruhezeit bei einem Erdgrab liegt bei 20 Jahren, die genaue Mindestruhezeit unterscheidet sich zum Teil sehr stark zwischen einzelnen Bundesländern und Friedhöfen. Eine Erdbestattung muss innerhalb von spätestens acht Tagen nach dem Tod durchgeführt werden.

Urnengrab

Das Urnengrab ist eine Form des Erdgrabes, in dem der Verstorbene in einer Urne (Schmuckurne) beigesetzt wird. Zuvor wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert (Feuerbestattung). Die Ruhezeit bei einem Urnengrab liegt generell bei 20 bis 25 Jahren. Das Urnengrab kann als Reihengrab und als Wahlgrab angelegt werden.

Anonymes Grab

Ein anonymes Grab dient der namenlosen Beisetzung von Urnen und Särgen. Den Angehörigen wird bei einem anonymen Grab nicht mitgeteilt, wo genau der Verstorbene beigesetzt wurde. Die Hinterbliebenen haben somit keine traditionelle Gedenkstätte / Grabstätte, an der sie den Verstorbenen besuchen können.

Wahlgrab

Bei einem Wahlgrab können Sie zwischen verschiedenen Größen wählen, dies ist besonders für die Personen geeignet, die später einmal neben ihren verstorbenen Angehörigen bestattet werden möchten. Die Ruhezeit bei einem Wahlgrab liegt üblicherweise zwischen 20 und 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann die Ruhezeit bei den meisten Friedhöfen jedoch noch einmal verlängert werden. Wahlgräber gibt es sowohl für die Besetzung in einer Urne, als auch für die Sargbestattung.

Reihengrab

In einem Reihengrab kann im Gegensatz zum Wahlgrab nur eine Person bestattet werden. Die Ruhezeit beim Reihengrab beträgt zwischen 25 und 30 Jahren. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist hier generell nicht üblich. 


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